1. Angebot und Vertragsabschluss
Für alle Angebote und Aufträge sind ausschließlich nachstehende Vertragsbedingungen maßgebend. Geschäftsbedingungen unser Kunden haben für uns auch dann keine Gültigkeit, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt erst mit unserer Auftragsbestätigung zustande, sofern nicht anderweitig bereits ein schriftlicher Vertrag geschlossen oder der Auftrag ohne Bestätigung ausgeführt worden ist.
2. Umfang und Leistungspflicht
Für den Umfang der Leistungen ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Muster, die einem Auftrag zugrunde liegen, sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, die darüber erteilten Rechnugen sind unabhängig von der Gesamtlieferung fällig.
3. Preis und Zahlung
Die Preise gelten ab Lieferwerk. Die Mehrwertsteuer wird zusätzlich berechnet. Zur Berechnung kommt der am Tag der Lieferung nach unserer Preisliste geltende Preis. Festpreise oder von den jeweils gültigen Preislisten abweichende Preise bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Die Bezahlung unserer Rechnung hat, insofern nicht anderes vereinbart ist, wie folgt zu erfolgen ! A. 2% Skonto bei Zahlung in bar, Scheck oder Überweisung - Eingang bzw. Gutschrift auf unseren Konten innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsdatum . B. Zahlung innerhalb 30 Tage - nach Rechnungsdatum - ohne jeden Abzug. Bei verspäteter Zahlung werden Zinsen in Höhe von 10% über dem Diskontsatz der Deutschen-Bundesbank berechnet.
Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder bei Umständen, die uns nach Vertragsabschluß bekannt werden und die Kreditwürdigkeit des Bestellers nach bankmäßigen Gesichtspunkten hindern, werden nach Mahnung sämtlicher Forderungen - ohne Rücksicht auf Laufzeit etwa entgegengenommener Wechsel sofort fällig. In diesem Fall sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung auszuführen oder nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Die Aufrechnungen wegen etwaiger von uns bestrittener und nicht rechtskräftiger festgestellter Gegenansprüche ist nicht statthaft. Ein Zurückhaltungsrecht wird ausgeschlossen. Der Nachweis der für die Kreditwürdigkeit maßgebenden Umsände gilt durch die Auskunft einer angesehenen Auskunftsdatei oder Bank als erbracht.
4.Lieferzeit
Bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Einflußbereiches liegen oder bei Hindernissen, für die unsere Zulieferer veranwortlich sind, verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Dies gilt auch dann, wenn die Hindernisse während eines bereits vorliegenden Verzuges enstanden sind.
5. Gefahrenübergang und Entgegennahme der Ware
Mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur, Frachtführer oder Abholer, spätestens jedoch mit Verlassen unseres Betriebes geht die Gefahr auf den Kunden über und zwar auch bei Transport mit unseren Beförderungsmitteln.
6. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten unser Eigentum an der Ware bis zur Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden bestehender oder noch entstehender Forderungen vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Der Besteller darf unser Eigentum nur in gewöhnlichem Geschäftgang und nur so lange er nicht in Zahlungsverzug ist, veräußern. Er ist Weiterveräußerungen und zum Einbauen nur mit der Maßgabe berechtigt, daß die Forderungen aus Weiter - veräußerung bzw. aus dem Einbau an uns in Höhe des Betrages unserer Rechnug für den betreffenden Gegenstand abgetreten werden.Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten die Forderungen an den Kunden um mehr als 25%, so sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet, Auf unser Verlangen hin ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung den Drittkäufern bekanntzugeben und uns die zur Geltendmachung der Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. Der Kunde darf den Liefergegenstand weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung, Beschlagnahme oder sonstiger Verfügung durch Dritte sind wir unverzüglich hiervon zu unterrichten. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug sind wir zur Rücknahme des Vorbehaltsgutes nach Mahnung berechtigt. Die Kosten der Rücknahme trägt der Kunde. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.

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